Rahmenbedingungen
Die Behandlung erfolgt in meiner Privatpraxis und richtet sich an Privatpatient:innen, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler:innen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen (GOP/GOÄ). Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach individuellem Tarif ganz oder teilweise übernommen. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Beantragung oder Kostenerstattung. Eine frühzeitige Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle wird empfohlen.
Für Selbstzahler:innen beträgt das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) 134,73 Euro entsprechend der GOP. Heilkundliche psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für gesetzlich versicherte Patient:innen eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein, beispielsweise wenn kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen verfügbar ist. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, wird individuell mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt.
Vereinbarte Termine werden verbindlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ablauf
Der Ablauf beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Je nach Alter und Situation wird dabei zunächst entweder mit den Sorgeberechtigten oder direkt mit dem Kind bzw. Jugendlichen gesprochen. Im weiteren Verlauf werden beide Perspektiven einbezogen, um ein möglichst umfassendes Verständnis der aktuellen Situation zu gewinnen. Gerade für Jugendliche ist es dabei wichtig, einen eigenen, vertraulichen Raum zu haben, in dem sie offen über ihre Gedanken und Gefühle sprechen können. Gleichzeitig behalten die Sorgeberechtigten einen angemessenen Einblick in den Verlauf der Behandlung.
Wenn sich aus dem Erstgespräch ergibt, dass eine weiterführende Abklärung sinnvoll ist, schließt sich eine diagnostische Phase an. In dieser werden die individuellen Lebensumstände, bisherigen Entwicklungen und möglichen inneren Zusammenhänge der Beschwerden genauer betrachtet. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam entschieden, ob eine psychotherapeutische Behandlung aufgenommen wird.
Ergibt sich aus dieser gemeinsamen Einschätzung, dass eine Therapie sinnvoll ist, kann im Anschluss eine regelmäßige psychotherapeutische Begleitung beginnen. In der Regel findet einmal wöchentlich eine Sitzung mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Die Gespräche erfolgen in einem geschützten Rahmen und bieten Raum, belastende Erfahrungen zu bearbeiten, emotionale Zusammenhänge besser zu verstehen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Je nach Alter und Bedarf werden die Sorgeberechtigten durch begleitende Gespräche in den Prozess einbezogen.